Erklärung Zugewinnausgleich

Scheidung und Vermögensaufteilung

Wie Mediation bei Vermögensstreitigkeiten helfen kann

Ein wesentliches Thema bei Trennungen/Scheidungen ist die Auseinandersetzung des gemeinschaftlich erworbenen Vermögens. Hier gilt es, anhand des sogenannten Zugewinnausgleichs eine objektive Grundlage für Streitigkeiten über das gemeinsame Vermögen zu finden.

 

Von einem Zugewinnausgleich können die Parteien im gemeinschaftlichen Einvernehmen Abstand nehmen.

 

Eine rechtlich verbindliche Berechnung kann nur juristisch über die Anwälte bzw. ein Gericht erstellt werden (Formelles Zugewinnausgleichsverfahren im Rahmen einer gerichtlichen Scheidung).

 

Als Mediator und nicht in meinem Beruf als Rechtsanwalt unterstütze ich Sie aber gerne, die entsprechenden Daten zusammen zu stellen.

 

Grundsätzlich gilt beim einem Zugewinnausgleich:

 

Wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde, dann leben die Partner automatisch in einer Zugewinngemeinschaft.

 

Das bedeutet, dass der Vermögenszuwachs, der während der Ehe erwirtschaftet worden ist, zur Hälfte dem Partner zusteht. Es geht also nicht um das ganze Vermögen, sondern den Zuwachs!

Erbe oder Schenkungen stehen nicht dem Partner zu, allerdings deren Wertzuwachs schon.

 

In eine Berechnung fließen somit Anfangs- und Endbestände zum Zeitpunkt der Eheschließung, sowie der Scheidung ein, sowie Erbe und Schenkungen während der Ehezeit. Diese werden den Beteiligten zugeordnet und von den entsprechenden Wertzuwächsen getrennt.

Wichtig ist, dass es nur einen Ausgleich für den Wertezuwachs und nicht für den Verlust einer Partei gibt.

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